Führerschein mit 17

Mit 16 1/2 kann es losgehen

Vieles, das erst ab 18 ist, will man am liebsten schon vorher machen. Und beim Führerschein gibt es da auch eine Möglichkeit: den Führerschein mit 17. Wenn Du 16 ½ bist, kann es schon los gehen. Melde Dich gleich zur Führerscheinausbildung an.

So geht es:

  1. Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

    Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren Deine Prüfbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“. Dann darfst Du mit einer Begleitperson fahren.

  2. Ab dem 18. Geburtstag ohne Begleitung

    Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag. Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.

Voraussetzungen für Begleitpersonen

Wenn du zum ersten mal einen Antrag für die Motorrad- und Autoklassen einreichst, musst du Folgendes mitzubringen:

  • müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein.
  • dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben.

Anmeldung

Wenn du dich entschieden hast, kannst du dich hier ganz einfach online anmelden. Wir führen dich Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess.
 zum Anmeldeformular

infos: mindestalter

Im Folgenden haben wir Euch einen interessanten Artikel auf "führerscheinfix.de" verlinkt, in dem Ihr wichtige Informationen bezüglich des Mindestalters beim Führerschein erhaltet.
Externer Link: Infos Mindestalter